Deine gesetzliche Gewährleistung
Beim Kauf von Konsumgütern in der EU hast Du mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Ist die Ware mangelhaft, kannst Du Dich an uns als Verkäufer wenden – wir bessern kostenlos nach oder liefern Ersatz. Dieses Recht ist gesetzlich garantiert und wird durch zusätzliche Herstellergarantien nicht eingeschränkt.
Was die gesetzliche Gewährleistung bedeutet
Ist die gekaufte Ware bei der Lieferung mangelhaft oder entspricht sie nicht dem, was vereinbart war, hast Du innerhalb der gesetzlichen Fristen Anspruch darauf, dass wir das auf unsere Kosten in Ordnung bringen. Das gilt unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine Garantie gewährt.
In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Erhalt der Ware. In anderen EU-Ländern kann sie länger sein.
So gehst Du vor
- Melde Dich bei unserem Kundenservice und beschreibe den Mangel – gerne mit Foto und Bestellnummer.
- Wir prüfen den Fall und stimmen mit Dir ab, ob wir nachbessern oder Ersatz liefern.
- Ist beides nicht möglich oder scheitert es, kannst Du den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Gewährleistung und Herstellergarantie
Die gesetzliche Gewährleistung bekommst Du von uns als Verkäufer – immer und ohne Aufpreis. Eine Garantie ist etwas anderes: Sie wird freiwillig vom Hersteller gegeben und gilt zusätzlich zu Deinen gesetzlichen Rechten.
Wichtig: Eine Herstellergarantie schränkt Deine gesetzlichen Ansprüche uns gegenüber niemals ein. Du kannst Dich bei einem Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist immer an uns wenden.

















